Artikel aus der Kategorie Fördermittel
Crowd Investing
Crowd Investing ist eine spezielle Form der Finanzierung für Existenzgründer. Die Finanzierung kommt dabei durch eine Vielzahl von privaten Anlegern zustande, die sich mit einer geringen Einlage als stille Gesellschafter beteiligen.
Um Crowd Investing zu nutzen, können sich Gründer mit… Weiterlesen
Mikrofinanzierung – nicht nur für Entwicklungsländer
Das größte Hemmnis einer Gründung ist die Finanzierung. Viele Banken sind nicht bereit, Kleinkredite an Unternehmen zu vergeben, weshalb Gründungsvorhaben häufig nicht realisiert werden können. Mit der Mikrofinanzierung gibt es nun aber doch eine Möglichkeit, Kredite mit einem Volumen von… Weiterlesen
Erfolgsgeschichte aus dem Existenzgründungsbüro
Jedes Jahr veröffentlich das Beratungsprogramm Wirtschaft des Landes Nordrhein Westfalen einen Förderbericht. In diesem werden die Inanspruchnahme, die Wirkung und der Nutzen des Förderprogramms für Gründer dargelegt.
So flossen im Jahr 2009 Fördermittel in Höhe von rund 326.589 €… Weiterlesen
Gründerzirkel
Kleingründerinnen und –gründern fällt es häufig schwer die ersten Schritte in die Selbstständigkeit zu meistern. Es gilt viele Herausforderungen sowohl vor der Gründung als auch in den ersten Monaten danach erfolgreich zu begegnen. Es werden unter anderem Kredite benötigt, die Homepage muss entworfen werden, Kontakte zu Lieferanten und vor allem zu Kunden geknüpft werden. Außerdem müssen sich Gründerinnen und Gründer, falls noch nicht vorhanden, zumindest ein gewisses Maß an betriebswirtschaftlichen Kenntnissen aneignen. Da liegt es auf der Hand, dass fachkundige Beratung gefragt ist. Doch die ist für Kleingründerinnen und –gründer häufig zu teuer.
Um kompetente Gründungsberatung auch Kleingründungen zu ermöglichen gibt es bei uns im Existenzgründungsbüro Münster mit dem Gründerzirkel ein speziell ausgerichtetes Beratungsprogramm.
Mikrodarlehen
Ein neues Instrument, das vor allem für kleinere Gründungen attraktiv ist, ist das NRW/EU Mikrodarlehen. Sie werden gefördert, wenn Ihr Erstwohnsitz in Nordrhein-Westfalen liegt und Sie ein Kleinstunternehmen ebenfalls mit Geschäftssitz in NRW gründen. Eine Förderung ist auch dann möglich, wenn Sie weniger als drei Jahre am Markt bestehen und Maßnahmen zur Unternehmensfestigung ergreifen möchten.